Lebenswelt Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag regelt die wichtigsten Rechte und Pflichten zwischen der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber. Er ist im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) geregelt und wird in der Regel schriftlich abgeschlossen.

Lohn
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer den Lohn zu entrichten, der verabredet, üblich oder durch Vertrag bestimmt ist. In der Lohnabrechnung werden anschliessend Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV, ALV, NBUV) sowie an die Pensionskasse (BVG) abgezogen.

Arbeitszeugnis
Angestellte haben nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf eine Arbeitsbestätigung oder ein Arbeitszeugnis, welches sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und das Verhalten ausspricht. Das Arbeitszeugnis darf keine Codes enthalten.

Kündigung
In der Schweiz gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Die Kündigung ist somit nicht an bestimmte Gründe gebunden. Ob eine Kündigung allenfalls missbräuchlich ist, muss anhand der konkreten Situation und gemäss Art. 336 OR sorgfältig geprüft werden.

Mobbing
Jeder Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, die berechtigten Interessen seiner Arbeitnehmer zu wahren und insbesondere alles zu unterlassen, was den Interessen der Arbeitnehmer schädigen könnte.

Arbeitsverhinderung
Arbeitnehmende geniessen in der Schweiz während einer Arbeitsverhinderung wie Burnout, Unfall, oder Schwangerschaft Kündigungsschutz. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn während dieser Zeit weiter zu zahlen.

Betreuungsurlaub
Wird ein Familienmitglied krank, so stellt sich die Frage, ob Arbeitnehmende einen Anspruch auf einen bezahlten Sonderurlaub haben, um die kranke Person zu pflegen.

Pensionierung
In der Schweiz liegt das ordentliche Rentenalter für Männer bei 65 Jahren, für Frauen bei 64 Jahren. Der Bezug der AHV-Rente läuft nicht automatisch sondern muss bei der AHV-Stelle angemeldet werden. Die Anmeldung sollte vier bis sechs Monate vor der Pensionierung erfolgen.