Arbeitsvertrag kündigen

Jetzt Arbeitsvertrag kündigen

Du willst deinen Job kündigen? Eigentlich eine einfache Sache. Trotzdem musst du ein paar Sachen beachten, damit diese rechtlich korrekt ist.

Mündliche oder schriftliche Kündigung?

Eine mündliche Kündigung ist möglich, sofern du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast oder wenn in deinem Vertrag die Schriftform der Kündigung nicht vereinbart wurde. Wir empfehlen aus Beweisgründen immer die schriftliche Kündigung.

Befristeter Vertrag

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endigt ohne Kündigung. Ein Kündigungsschreiben erübrigt sich also. Ausnahme: sofern wichtige Gründe vorhanden sind, kann fristlos gekündigt werden.

Unbefristeter Vertrag

Ein unbefristeter Vertrag muss gekündigt werden. Wie erwähnt empfehlen wir die Schriftform.

Mit welcher Frist muss gekündigt werden?

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dürfen keine verschiedenen Kündigungsfristen festgesetzt werden; bei widersprechender Abrede gilt für beide die längere Frist. Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden: als Probezeit gilt der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses.

Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem neunten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden.

Aus wichtigen Gründen kann der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer jederzeit das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen; er muss die fristlose Vertragsauflösung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt. Als wichtiger Grund gilt namentlich jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf.

Inhalt

Der Satz "Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag vom [Datum] fristgerecht per Ende [Monat]" reicht für eine Kündigung aus. Wichtig ist der korrekte Adressat: wir empfehlen die Kündigung entweder dem HR (Human Resources) oder derjenigen Person, welche dich angestellt hat, zuzustellen. Weiter musst du die Kündigung unterzeichnen.

Am besten schickst du diese per Einschreiben oder lässt dir den Empfang bestätigen.

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