Betreuungsurlaub

Wird ein Familienmitglied krank, so stellt sich die Frage, ob Angestellte einen Anspruch auf einen bezahlten Sonderurlaub haben, um die kranke Person zu pflegen. Bis vor kurzem war der Betreuungsurlaub nur für die Pflege kranker Kinder bis 15 Jahre geregelt. Im Jahr 2021 wurden die gesetzlichen Reglungen durch zwei Neuerungen ergänzt. Dies mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung zu verbessern. Was sich geändert hat, erklären wir dir hier.

Urlaub für die Betreuung von Angehörigen

Neu enthalten sowohl das Obligationenrecht (Art. 329h OR) wie auch das Arbeitsgesetz (Art. 36 Abs. 3 und 4 ArG) einen Anspruch auf bezahlten Urlaub, wenn Angehörige pflegebedürftig sind. Als Angehörige gelten Familienmitglieder sowie die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner. Familienmitglieder sind Verwandte in auf- und absteigender Linie (z.B. Kinder, Eltern und Grosseltern) sowie Geschwister.

Der Anspruch auf einen bezahlten Betreuungsurlaub steht dir dann zu, wenn einer deiner Angehörigen gesundheitlich beeinträchtigt ist und die Pflege durch dich notwendig ist. Ist beispielsweise deine Schwester krank, kann die Pflege aber auch durch deinen nicht mehr arbeitstätigen Vater übernommen werden, so besteht für dich kein Urlaubsanspruch.

Zur Geltendmachung des Anspruches muss ein ärztliches Zeugnis der betreuungsbedürftigen Person vorgelegt werden.

Urlaub für die Betreuung schwerkranker Kinder

Seit dem 1. Juli 2021 können berufstätige Eltern von infolge Unfalls oder Krankheit schwer beeinträchtigter Kinder einen Betreuungsurlaub von 14 Wochen beziehen. Die entsprechende Regelung findest du in Art. 329i OR.

Ob ein Anspruch auf den 14-wöchigen Urlaub besteht, richtet sich nach der Erwerbsersatzordnung (EO). Anspruchsberechtigt sind nämlich nur Eltern, die gemäss Erwerbsersatzgesetz (EOG) einen Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung haben. Mit anderen Worten bezahlt während des 14-wöchigen Betreuungsurlaubs nicht die Arbeitgeberin den Lohn weiter, sondern die Eltern erhalten ein Taggeld von der Ausgleichskasse. Das ist die gleiche Versicherung, welche bspw. auch den Lohnausfall infolge Mutter- und Vaterschaft deckt.

Häufige Fragen zum Betreuungsurlaub

Was gilt als schwere Gesundheitsbeeinträchtigung?

Eine Betreuungsentschädigung gemäss EOG erhalten nur die Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern. Dies ist der Fall, wenn bei einem Kind eine einschneidende Veränderung des körperlichen oder psychischen Zustandes eingetreten ist. Der Verlauf oder Ausgang der Veränderung muss im Weiteren schwer vorhersehbar sein oder es muss mit einer bleibenden oder zunehmenden Beeinträchtigung oder mit dem Tod zu rechnen sein.

Welche Elternteile sind anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind alle angestellten und selbständig erwerbenden Eltern, egal ob sie mit dem Kind zusammenwohnen, verheiratet sind oder nicht. Der Anspruch von 14 Wochen steht den Eltern gemeinsam zu. So kann, wenn ein Elternteil nicht erwerbstätig ist, der erwerbstätige Elternteil den gesamten Urlaub beziehen. Sind beide Elternteile erwerbstätig, so haben sie je einen Anspruch auf 7 Wochen. Die Eltern können aber eine abweichende Aufteilung des Urlaubs vereinbaren (bspw. eine Person bezieht 10 Wochen und die andere nur 4 Wochen). Für eine abweichende Aufteilung braucht es die Zustimmung der Arbeitgeberin nicht; die Eltern haben ihre Arbeitgeberinnen lediglich über die Aufteilung zu informieren.

Wie lange dauert der Betreuungsurlaub maximal?

Der Betreuungsurlaub beträgt pro Ereignis höchstens drei Tage. Pro Jahr können maximal zehn Tage Betreuungsurlaub bezogen werden. Für Angestellte, die unter das Arbeitsgesetz fallen, gilt die Maximaldauer von 10 Tagen pro Jahr für die Betreuung von Kindern nicht.

Wie und wann ist der Betreuungsurlaub zu beziehen?

Der Betreuungsurlaub kann entweder am Stück oder tageweise bezogen werden. Der Bezug hat in einer Rahmenfrist von 18 Monaten zu erfolgen. Die Rahmenfrist beginnt mit dem ersten Tag, an dem das erste Taggeld bezogen wird.

Welche Auswirkungen hat der Bezug auf mein Arbeitsverhältnis?

Nach Ablauf der Probezeit darf einem Elternteil, welches einen Betreuungsurlaub für schwerkranke Kinder bezieht, während der Dauer des Anspruchs auf Betreuungsurlaub, maximal aber während sechs Monaten, nicht gekündigt werden. Kündigt die Arbeitsgeberin das Arbeitsverhältnis dennoch, so ist die Kündigung nichtig.

Im Weiteren darf der Bezug des Betreuungsurlaubes nicht zu einer Kürzung des Ferienanspruches führen.

Wie hoch ist das ausbezahlte Taggeld?

Das Taggeld beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, maximal aber CHF 196 pro Tag.

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