Mobbing am Arbeitsplatz: Das können Opfer tun
Pflicht zum Schutz vor Mobbing
Der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber obliegt gegenüber den Angestellten eine Fürsorgepflicht sowie die Pflicht zur Gesundheitsvorsorge. Diese umfassen insbesondere, dass geeignete präventive Massnahmen gegen Mobbing am Arbeitsplatz ergriffen werden. Zudem sind die Unternehmen verpflichtet, umgehend einzugreifen, wenn sie von Mobbingvorfällen Kenntnis erlangen. Werden diese Pflichten nicht wahrgenommen, kann ein Schadenersatzanspruch entstehen.
Vorgehen bei Mobbing am Arbeitsplatz
Mobbing ist in der Praxis schwierig zu beweisen. In einem allfälligen Verfahren trifft die von Mobbing betroffene Person allerdings die Beweispflicht. Es ist deshalb wichtig, von Beginn an sämtliche Vorfälle zu dokumentieren und ein Mobbing-Tagebuch zu führen. Zudem ist es ratsam, die Vorfälle und den Verdacht auf Mobbing möglichst früh zu melden sowie eine betriebsinterne oder -externe Vertrauensperson bzw. Beratungsstelle aufzusuchen. Sobald sich das Mobbing auf die Gesundheit auswirkt, ist ein Arztbesuch angezeigt.
Aufgrund der Kündigungsfreiheit kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber grundsätzlich jederzeit eine Kündigung aussprechen. Ist sie oder er jedoch seinen Schutzpflichten nicht vollständig oder ungenügend nachgekommen, stellt sich möglicherweise die Frage der Missbräuchlichkeit der Kündigung, was zu einer Ersatzzahlung von bis zu sechs Monatslöhnen führen kann.
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Häufige Fragen zu Mobbing
Was sind Anzeichen für Mobbing am Arbeitsplatz?
Das Mobbing am Arbeitsplatz kann sich dabei in verschiedenen Verhaltensweisen äussern, insbesondere:
- in Angriffen auf die Möglichkeit, sich mitzuteilen, beispielsweise durch ständiges Unterbrechen;
- in Angriffen auf die sozialen Beziehungen, beispielsweise durch Versetzung;
- in Auswirkungen auf das soziale Ansehen, beispielsweise durch Verbreitung von Gerüchten;
- in Angriffen auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation, beispielsweise durch die Übertragung sinnloser Arbeitsaufgaben;
- in Angriffen auf die Gesundheit, beispielsweise durch Handgreiflichkeiten.
Ein einmaliges Vorkommnis wird noch nicht als Mobbing qualifiziert. Damit die beschriebenen Handlungen unter die Definition des Mobbings fallen, müssen sie systematisch, feindlich und vor allem über einen längeren Zeitraum andauern. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Mobbing von einer Einzelperson oder einer Gruppe ausgeübt wird.
Ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar?
Es gibt in der Schweiz keinen eigenen Straftatbestand für Mobbing. Einzelne Verhaltensweisen können aber durchaus strafrechtlich relevant werden und insbesondere die Straftatbestände der üblen Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung oder Drohung erfüllen. Die betroffene Person kann in diesem Fall eine Strafanzeige einreichen.
Welche Anlaufstellen gibt es bei Mobbing?
Bei Verdacht auf Mobbing kann man zum einen unternehmensintern Hilfe suchen: Einige Unternehmen haben hierfür eine eigene Anlaufstelle oder speziell ausgebildete Personen bezeichnet. Oder man gelangt an den direkten Vorgesetzten oder die Personalabteilung. Zum anderen besteht die Möglichkeit, eine externe, auf Mobbing spezialisierte Beratungsstelle aufzusuchen, welche Betroffene unterstützt und begleitet.
Ist Mobbing ein Kündigungsgrund?
Grundsätzlich gilt in der Schweiz die Kündigungsfreiheit. Das heisst, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen auflösen.
Wird einer von Mobbing betroffenen Person gekündigt, kann die Kündigung unter Umständen als missbräuchlich qualifiziert werden. Dies insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber trotz Kenntnis der Umstände seiner Fürsorgepflicht nicht nachkam.
Eine fristlose Kündigung ist an hohe Anforderungen geknüpft und nur bei schwerwiegenden Verfehlungen gerechtfertigt. Da eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung Entschädigungsansprüche auslösen kann, ist eine vorgängige Abklärung der Rechtslage dringend angezeigt.