Ausländerrecht

Aufenthalt, Niederlassung und Einbürgerung

Für die Einreise und den Aufenthalt in der Schweiz gelten unterschiedliche Regelungen, je nach dem ob die einreisende Person Staatsangehörige eines EU-/EFTA-Staates oder eines Drittstaates ist. In jedem Fall gilt, dass für einen über 90 Tage dauernden Aufenthalt eine Aufenthaltsbewilligung beantragt werden muss.

Bewilligungserteilung

Die Voraussetzungen der Bewilligungserteilung unterscheiden sich zusätzlich nach dem Zweck der Einreise bzw. des Aufenthalts. So müssen beispielsweise andere Kriterien erfüllt werden, wenn die Einreise im Rahmen des Familiennachzugs, als wenn sie zwecks Erwerbstätigkeit erfolgt. Zudem liegen trotz gesetzlicher Bestimmungen viele Entscheide im Ermessen der Behörden. Dies macht es für Betroffene häufig schwierig, negative Entscheide nachzuvollziehen.

Niederlassungsbewilligung & Einbürgerung

Wenn ein Aufenthalt von ausreichender Dauer (5 oder 10 Jahre) vorliegt und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Niederlassungsbewilligung beantragt werden.

In einem letzten Schritt kann, wer in Besitze einer Niederlassungsbewilligung ist und die Voraussetzungen (insbesondere eine erfolgreiche Integration) erfüllt, ein Einbürgerungsgesuch stellen. Das Verfahren ist dreistufig (Gemeinde, Kanton, Bund) und unterscheidet sich unter anderem danach, ob die gesuchstellende Person Ehegatte einer Schweizer Bürgerin bzw. eines Schweizer Bürgers ist.

Widerruf und Nichtverlängerung

Während des Aufenthalts kann eine Bewilligung wegen Fehlverhaltens oder Nichterfüllung der an die Bewilligung geknüpften Auflagen widerrufen oder nicht verlängert werden. Aus denselben Gründen kann eine Bewilligung auch bereits vor der Erteilung verweigert werden. Die zuständige Migrationsbehörde erlässt solche Entscheide jeweils mittels Verfügung, gegen welche Einsprache erhoben werden kann.

Häufige Fragen zum Migrationsrecht

Ich habe einen negativen Entscheid erhalten. Was kann ich tun?

Wenn du eine ablehnende Verfügung erhalten hast, wird dir in der darin enthaltenen Rechtsmittelbelehrung angezeigt, innert welcher Frist du dich dagegen wehren kannst. Wenn du also mit einem Entscheid nicht einverstanden bist, kannst du Einsprache erheben.

Darf ich in der Schweiz arbeiten?

Ob du eine Erwerbstätigkeit aufnehmen kannst, hängt von der Art deiner Aufenthaltsbewilligung ab und erfordert teilweise eine Bewilligung.

Wo erhalte ich die Formulare / Gesuche für eine Bewilligung?

Einige Kantone haben die Formulare online aufgeschaltet. Ansonsten erhältst du diese bei der jeweils zuständigen kommunalen oder kantonalen Behörde.

Was muss ich beim Gesuch um Familiennachzug beachten?

Der Anspruch auf Familiennachzug muss innerhalb von fünf Jahren geltend gemacht werden. Kinder über zwölf Jahre müssen innerhalb von zwölf Monaten nachgezogen werden. Für EU/EFTA-Staatsangehörige gibt es für den Familiennachzug keine einzuhaltenden Fristen.