Kaufvertrag

Das Gesetz sieht vor, dass durch den Kaufvertrag sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, und der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen. Sofern nichts vereinbart wurde, sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, ihre Leistungen Zug um Zug d.h. sofort, zu erfüllen. Obwohl diese Regelung relativ klar ist, sieht es in der Praxis jedoch nicht so einfach und klar aus.

Für den Abschluss des Kaufvertrages ist keine besondere Form vorgeschrieben. Ein mündlicher Kaufvertrag ist folglich auch gültig, es können aber Beweisschwierigkeiten zwischen den Parteien auftreten, bzw. zu Konflikten führen. Ein schriftlicher Kaufvertrag ist daher immer zu empfehlen.

Der Kaufgegenstand kann Mängel vorweisen. In diesem Fall tritt die gesetzliche Mängelgewährleistung ein. Das Gesetz bietet dem Käufer eine Auswahl von Rechten: Rückabwicklung des Kaufes (Wandelung), Reduktion des Kaufpreises (Minderung) oder anderweitiger Ersatz des Schadens. Ein Recht auf Nachbesserung (Ersatzleistung) ist von Gesetzes wegen nicht vorgesehen, kann jedoch vereinbart werden, was denn auch regelmässig in der Praxis geschieht. Damit du deine Rechte nicht verlierst, ist es wichtig, nach Prüfung der Sache allfällige Mängel sofort zu rügen (Mängelrüge). Gemäss Gesetz gilt eine Kaufsache als genehmigt, wenn der Käufer nicht innert weniger Tagen reklamiert. Aus Beweisgründen ist es ratsam, diese Mängelrüge mittels Einschreiben an den Verkäufer zu versenden.

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Häufige Fragen zum Kaufvertrag

Habe ich das Recht, den Kaufgegenstand im Laden innert 14 Tagen zurückzugeben?

Nein, in der Schweiz gibt es kein generelles Rückgaberecht für Kaufsachen.

Habe ich beim Online-Kauf ein Rückgaberecht?

Bei Online-Käufen sieht das Schweizer Recht kein Widerrufsrecht vor, anders als das Recht der Europäischen Union. Der Online-Händler kann ein solches Widerrufsrecht aber in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen gewähren.