Leasing
Autoleasing
In der Schweiz werden heute fast 50% der Neuwagen geleast. Vielen ist jedoch oft nicht bewusst, welche Kosten zu tragen sind und welche Rechte und Pflichten Leasing mit sich bringt.
Leasing kommt vom englischen "to lease" (überlassen, vermieten). Es begegnet uns in verschiedenen Erscheinungsarten. Stets handelt es sich jedoch um eine Mischform aus Miete und Kauf. Allgemein kann man das Leasing definieren als die Überlassung einer Sache auf eine bestimmte Zeit gegen ein (monatlich) zu zahlendes Entgelt, wobei die Gefahr des Unterganges und die Instandhaltungskosten den Leasingnehmer treffen. Nach Ablauf der Leasingdauer wird das Fahrzeug zurückgegeben, es sei denn, der Konsument übernimmt das Fahrzeug zu einem Restwert und wird Eigentümer. Dies muss allerdings zuvor vertraglich vereinbart werden.
Beim Leasing sind stets drei Parteien beteiligt: Leasingnehmer (Konsument), Leasinggeber (z.B. eine Bank) und Verkäufer (z.B. Autogarage).
Was gilt es für dich beim Leasing in der Schweiz zu beachten?
- Du erwirbst kein Eigentum.
- Neben der Leasingrate kommen die Instandstellungskosten hinzu.
- Der Service des Fahrzeuges wird vorgeschrieben.
- Kompliziertes Vorgehen bei grösseren Mängeln.
- Oft sind Fahrten in bestimmte Länder verboten.
- Mehrkilometer sind zusätzlich zu entschädigen.
- Du musst eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug abschliessen.
- Lange Laufzeit des Leasings.
- Bei einer vorzeitigen Kündigung fallen Strafgebühren an.
Das Leasing hat keine steuerrechtlichen Vorteile für dich als Privatperson.
Häufige Fragen zum Leasing
Kann ich das Fahrzeug nach dem Leasing behalten?
Nein, beim Leasing erwirbst du kein Eigentum. Eine Übertragung zu Eigentum ist jedoch grundsätzlich möglich und muss im Leasingvertrag explizit geregelt werden.
Kann ich die Leasingraten bei der Steuererklärung abziehen?
Die Leasingkosten können in der Schweizer Steuererklärung für Privatpersonen nicht in Abzug gebracht werden.