Mängelrüge Mietwohnung

Schimmel im Schlafzimmer? Heizung kaputt? Undichtes Fenster im Wohnzimmer? Wir zeigen dir, wie du deine Rechte geltend machst - damit es zu Hause gemütlich bleibt.

Es ist nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht: Mängel, welche du nicht selbst beheben musst, musst du der Vermieterschaft melden (Art. 257g OR).

Gemäss Gesetz (Art. 259a OR) stehen dir bei Mängeln in der Mietwohnung verschiedene Behelfe zur Verfügung: Die Beseitigung der Mängel, eine Mietzinsreduktion, wenn der Mangel dich im Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt und Schadenersatz, wenn du aus dem Mangel einen Schaden erlitten hast.

Am besten gehst du wie folgt vor:

  • Vorprüfung: Ist es ein kleiner Mangel, den ich selbstständig beheben muss?
     
  • Dokumentation des Mangels inklusive Fotos. 
     
  • Schriftliche Meldung des Mangels an die Vermieterschaft bzw. an die Verwaltung. In diesem Schreiben sollte die Vermieterschaft aufgefordert werden, den Mangel innert angemessener Frist zu beheben. Je nach Fall kann eine Mietzinsreduktion oder Schadenersatz gefordert werden. 
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