Rückgabe der Mietwohnung
Räumen und Putzen bei der Rückgabe der Mietsache
Gemäss Mietrecht muss das Mietobjekt und die Schlüssel am letzten Tag der Mietdauer abgegeben werden. Ausnahmen bestehen, wenn der letzte Tag der Mietdauer auf einen Samstag, Sonntag oder auf einen Feiertag fällt. Dann ist der Abgabetermin am nächstmöglichen Wochen- bzw. Arbeitstag. Wir empfehlen, den Tag und die Zeit der Abgabe frühzeitig mit dem Vermieter zu besprechen.
In deinem Mietvertrag steht meist, wie du die Wohnung putzen musst. Ein besonderes Augenmerk muss bei der Rückgabe der Mietwohnung sicher dem Bad und der Küche gewidmet werden. Alternativ kannst du deine Wohnung auch putzen lassen. Hier empfiehlt es sich, mehrere Offerten einzuholen. Weiter solltest du auf eine Abnahmegarantie bestehen, damit es keinen Streit über eine Nachreinigung gibt.
Das Abgabeprotokoll
Beim Einzug in die Wohnung hast du hoffentlich ein Protokoll erhalten. Es wäre nun klug, dieses wieder hervorzuholen. Der Vermieter darf nur Schäden rügen, welche bei deinem Einzug noch nicht vorhanden waren. Solltest du mit dem Abgabeprotokoll nicht einverstanden sein, so solltest du dieses nicht unterzeichnen. Mit einer Unterschrift anerkennst du nämlich die gerügten Schadenspositionen und es wird selbst für den Juristen schwierig, die Forderung des Vermieters abzuwehren.
Normale oder übermässige Abnutzung?
Der häufigste Streitpunkt ist die Frage, ob ein Schaden wie ein Kratzer im Boden eine normale Abnützung darstellt, welche mit dem Mietzins abgegolten wird oder ob es sich um eine übermässige Abnutzung handelt. Was bedeutet es diesbezüglich also, wenn die Rückgabe der Wohnung im vertragsgemässen Zustand vorgeschrieben ist? Wenige Dübellöcher gelten gemäss Praxis der Schlichtungsbehörden als normale Abnutzung, sofern diese vom Mieter wieder in der gleichen Farbe wie die Wand verschlossen werden. Tiefe Hicke im Parkett sind demgegenüber als übermässige Abnutzung einzustufen.
Weitere Informationen zur Abnutzung der Mietwohnung und deren Zustand findest du auf unserer Seite zum Mietrecht in der Schweiz.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden aus übermässiger Abnützung, sofern die Voraussetzungen dazu gegeben sind (Schaden muss aus einem Ereignis sein, kein schleichender Schaden). Selbst wenn deine Haftpflichtversicherung nicht alle Schäden übernimmt, so unterstützt dich diese bei der Abwicklung der Schäden mit dem Vermieter und wahrt deine Rechte.
Kaution
Wurde das Mietobjekt vom Vermieter abgenommen und die Schäden reguliert, hast du Anspruch auf deine Mietkaution. Oft lassen sich die Vermieter viel Zeit oder wollen die letzte Nebenkostenabrechnung abwarten. Verlange hier eine Teilauszahlung der Kaution, damit du wenigstens über einen Teil deines Geldes verfügst.
Du hast deine Wohnung in perfektem Zustand abgegeben, aber dein ehemaliger Vermieter macht Stress? Unsere spezialisierten Juristen und Anwälte helfen dir bei allen Problemen, die bezüglich der Rückgabe einer Mietsache entstanden sind. Kontaktiere uns jetzt und fordere deine individuelle Rechtsberatung an.