Reisemängel

Mängel während der Reise

Bestehen Mängel muss du sofort vor Ort reklamieren, und zwar bei der Reiseleitung oder beim Leistungsträger (z.B. beim Hotel). Sollte dies nichts bringen, kannst du dich an den örtlichen Vermittler der Reise oder an den Veranstalter in der Schweiz wenden. Verlange eine schriftliche Bestätigung deiner Reklamation. Bei einem Hotel hast du die Möglichkeit, vor Ort von deinem Reisebüro eine Alternative zu verlangen. Bleibt es untätig, kannst du selber auf Kosten des Reiseveranstalters ein anderes Zimmer oder Hotel buchen. Wichtig ist aber, dass du auf jeden Fall reklamierst und nicht damit wartest, bis du wieder zu Hause bist. Sammle Belege für weitere Kosten, die du aufgrund des Zustandes hattest und mach sowohl Fotos als auch Videos falls nötig.

Nach der Reise

Reklamiere erneut bei deinem Reiseveranstalter und stelle ein Rückerstattungsbegehren für einen Teil des bezahlten Preises. Als Richtschnur zu deiner Orientierung für die Reduktion des Reisepreises dient hier die “Frankfurter Tabelle”. In der Schweiz hat die Frankfurter Tabelle keine rechtliche Bedeutung oder Wirkung. Die Tabelle dient nur als Orientierungshilfe, damit man einen Anhaltspunkt für eine Reduktion hat.

Häufige Fragen zu Reisemängeln

Wann ist von einem Reisemangel die Rede?

Laut Gesetz liegt ein Reisemangel vor, wenn Leistungen, die im Reisevertrag vereinbart wurden, gar nicht, unvollständig oder anders als vereinbart erbracht werden.

Was kann ich verlangen, wenn der Pool geschlossen ist?

In diesem Fall hast du Anrecht auf ca. 10-20% Reduktion des Preises.

Kann ich Schadenersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verlangen?

Schadenersatz kann nur unter den folgenden Voraussetzungen gefordert werden:

  • Erhebliche Beiträchtigung der Reise
  • Sofortige Mängelanzeige
  • Verschulden des Reiseveranstalters
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