Eigenmietwert

Wer sein Eigenheim selbst nutzt, muss dafür den so genannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Die Berechnung des Eigenmietwertes ist kantonal unterschiedlich festgelegt. Die Höhe sollte jedoch überall zwischen 60 und 70 Prozent einer erzielbaren Marktmiete betragen. Manchmal sind Liegenschaftenbesitzer mit der Einschätzung des Eigenmietwertes durch die Steuerbehörden aber nicht einverstanden, weil beispielsweise die Immissionssituation in der Umgebung geändert hat (Fluglärm, Bau eines lärmigen Gewerbebetriebes auf Nachbarparzelle etc.), wegen Unternutzung (bei Wegzug der Kinder) oder weil die zugrundeliegenden Marktmietzinsen objektiv nicht mehr der Marktlage entsprechen.

Steuerpflichtige können in diesen Fällen in der Steuererklärung einen tieferen Eigenmietwert einsetzen. In einem Begleitbrief müssen sie aber unbedingt die Gründe aufführen und näher umschreiben. Ein Abzug wegen Unternutzung ist jedoch nicht in allen Kantonen möglich.

Die Veranlagungsbehörden können dem Vorschlag folgen oder nicht. Treten die Veranlagungsbehörden nicht auf die Argumente des Steuerpflichtigen ein, so kann man eine Einsprache gegen die Steuerveranlagung erheben. Wer ein Haus oder eine Wohnung freiwillig leer stehen lässt, muss trotzdem den vollen Eigenmietwert versteuern. Das gilt auch für gelegentlich benutzte Ferienhäuser.

Häufige Fragen zum Eigenmietwert

Kann ich die Hypothekarzinsen von den Steuern abziehen?

Ja, Schuldzinsen kannst du zu 100 Prozent vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Welche Unterhaltskosten kann ich abziehen?

Du kannst alle Kosten für werterhaltende Arbeiten abziehen. Dazu zählen Sanitär-, Spengler-, Maler-, Schreiner- oder Gipserarbeiten, aber auch Serviceabonnements und die Prämien für Gebäudeversicherungen.

Kann ich als Stockwerkeigentümer einen Abzug vornehmen?

Als Stockwerkeigentümerin oder -eigentümer kannst du die Verwaltungskosten und deine Einzahlungen in den Erneuerungsfonds der Stockwerkeigentümergemeinschaft abziehen, sofern diese Ausgaben des Fonds werterhaltend sind.

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