Steuererklärung

Alle Schweizer und Schweizerinnen und alle Ausländer und Ausländerinnen mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C), die volljährig sind oder bereits vor der Volljährigkeit ein Einkommen erzielen (z.B. Lehrlingslohn), müssen grundsätzlich eine Steuererklärung ausfüllen. Folgende Tipps können dir helfen, das Ausfüllen der Steuererklärung zu vereinfachen:

  • Beschaffe dir rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen (z.B. Lohnausweis, Bescheinigungen der Zinsgutschriften von Bankkonto, Postkonto usw., Schuldenverzeichnisse und Schuldzinsbescheinigungen).
  • Lies vor dem Ausfüllen der Steuererklärung die Wegleitung. Sie enthält Erläuterungen zu den verschiedenen Abschnitten der Steuererklärung.
  • Mach den Abzug für die Berufskosten (z.B. Fahrkosten zum Arbeitsort, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung oder Kosten für Weiterbildung oder Umschulung).
  • Abziehbar sind die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich der Umschulungskosten, bis zum Gesamtbetrag von 12'000 Franken, sofern ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt (eidgenössisches Berufsattest, eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Fachmittelschulen-Ausweis, Matur, Fachmatur).
  • Denk daran, die allgemeinen Abzüge vorzunehmen (z.B. Kosten für Krankenkassenprämien und Beiträge an die 2. und 3. Säule).

Häufige Fragen zur Steuererklärung

Muss ich Lotteriegewinne versteuern?

Solltest du in einem Schweizer Casino gewonnen haben, musst du diesen Gewinn nicht versteuern. Seit dem 1. Januar 2019 sind Gewinne bis zu einer Million Schweizer Franken für folgende Spiele einkommensteuerfrei:

  • Gewinne aus Schweizer Casinos,
  • Online-Spielbankenspiele, sofern diese in der Schweiz zugelassen sind,
  • Grossspiele wie Lotto, Sportwetten, Geschicklichkeitsspiele sofern über einen Schweizer Anbieter gespielt.

Kann ich die Frist für die Steuererklärung verlängern?

Ja, eine Verlängerung ist in allen Kantonen kostenlos möglich. Möchtest du die Frist über das späteste Datum verlängern, fällt meist eine kleine Gebühr an.

Beachte jedoch, dass die Steuern häufig früher fällig werden. Daher ist es ratsam, wenn du den ungefähren Steuerbetrag rechtzeitig entrichtest, damit du nicht noch Verzugszinsen bezahlen musst.

Muss ich eine Steuererklärung einreichen, wenn ich nichts verdiene?

Auch wenn du nur ein geringes oder gar kein Einkommen hast, musst du eine Steuererklärung ausfüllen. Reichst du deine Erklärung nicht oder zu spät ein, wirst du eine kostenpflichtige Mahnung erhalten.

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