Steuerrecht in der Schweiz
Allgemeines zu den Steuern in der Schweiz
In der Schweiz ist jeder Bürger und jedes Unternehmen verpflichtet, Steuern zu bezahlen. Wir geben dir hier einen kurzen Überblick über die Steuern in der Schweiz.
Steuern sind Geldleistungen, die vom Gemeinwesen zur Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs erhoben werden. Die Steuern sind voraussetzungslos geschuldet und müssen ohne individuelle staatliche Gegenleistung bezahlt werden.
Steuersystem
Wer die Steuerhoheit besitzt, hat das Recht Steuern zu erheben. Dieses Recht haben in der Schweiz der Bund, die Kantone und die Gemeinden. Dabei werden gewisse Steuern nur vom Bund erhoben, andere nur von den Kantonen und/oder den Gemeinden. Es gibt aber auch Steuern, die von allen drei Ebenen erhoben werden, so z.B. die Einkommenssteuer für natürliche Personen (private Einzelpersonen).
Steuerpflicht
Natürliche Personen sind aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben. Die selbständige Steuerpflicht beginnt allgemein mit dem 18. Altersjahr. Bei natürlichen Personen werden die Einkommenssteuer sowie die Vermögenssteuer erhoben.
Einkommen
Steuerbar sind alle Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis mit Einschluss der Nebeneinkünfte wie Entschädigungen für Sonderleistungen, Provisionen, Zulagen, Dienstalters- und Jubiläumsgeschenke, Gratifikationen, Trinkgelder und andere geldwerte Vorteile.
Bei der Selbständigkeit sind alle Einkünfte aus einem Handels-, Industrie-, Gewerbe-, Land- und Forstwirtschaftsbetrieb, aus einem freien Beruf sowie aus jeder anderen selbständigen Erwerbstätigkeit steuerbar.
Häufige Fragen zum Steuerrecht
Wo bezahle ich meine Steuern, wenn ich umziehe?
Bei einem Kantonswechsel gilt das sogenannte Zuzugsprinzip: Ziehst du in einen anderen Kanton, bezahlst du die Steuern für das gesamte Jahr an dem Ort, an dem du am 31. Dezember wohnst. Der Kanton, von welchem du weggezogen bist, erhält kein Geld.
Wie kann ich gegen einen Entscheid der Steuerbehörde vorgehen?
Die Einsprache gegen den Einschätzungsentscheid oder die Veranlagungsverfügung, muss innerhalb von 30 Tagen schriftlich und per Einschreiben erfolgen. Die Einsprache muss aus einem Antrag, also einer Forderung, sowie einer Begründung bestehen. Beweismittel sind beizulegen.
Um was handelt es sich bei der Quellensteuer?
Ausländische Arbeitnehmende mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind, müssen auf dem Einkommen eine Quellensteuer entrichten.