Das Ordnungsbussenverfahren in der Schweiz
Ordnungsbussen als einfache Verfahrenserledigung
Es wäre schlicht unmöglich und unökonomisch, jeden einzelnen Verkehrsregelverstoss in einem Verfahren abzuhandeln. Aus diesem Grund wurde die Ordnungsbussenverordnung (OBV) erlassen. Darin findet man in Anhang 1 eine Bussenliste, die Auskunft darüber gibt, welche Übertretung nach dem Strassenverkehrsgesetz überhaupt mit einer Ordnungsbusse geahndet werden und wie hoch diese Busse ausfällt. Die Höhe der Busse bewegt sich in einem Rahmen von CHF 10.00 bis CHF 300.00. Wird eine Übertretung nicht in der Bussenliste aufgeführt, so wird in der Regel ein Strafbefehlsverfahren eingeleitet, was mit höheren Kosten verbunden ist.
Häufige Fragen zur Ordnungsbusse
Kann ich eine Ordnungsbusse anfechten?
Ja.Man kann aktiv die Ordnungsbusse ablehnen, indem man der zuständigen Behörde mitteilt, dass man das ordentliche Strafverfahren wünscht. Ebenso kann man mitteilen, dass man nicht selbst verantwortlich ist für die Übertretung. Im Zweifelsfall sollte man eine Busse bezahlen und diese nur anfechten, wenn diese ungerechtfertigt oder falsch ist. Wird im ordentlichen Verfahren die Übertretung bestätigt, muss man mit zusätzlichen Kosten von mehreren hundert Franken rechnen.
Was geschieht, wenn ich die Ordnungsbusse nicht bezahle?
Bleibt man passiv und bezahlt die Ordnungsbusse innerhalb der Frist von 30 Tagen nicht, dann wird ein ordentliches Strafverfahren eingeleitet. Dieses ist kostenpflichtig. Man tut also gut daran, fristgerecht die Busse zu begleichen.
Wird eine Ordnungsbusse im Strafregister eingetragen?
Nein, Ordnungsbussen werden nicht im schweizerischen Strafregister eingetragen.