Einzelunternehmen
Was ist ein Einzelunternehmen?
Die Rechtsform des Einzelunternehmens ist die gebräuchlichste in der Schweiz und wird oft als Einstieg in die Selbständigkeit gewählt. Sie kann schnell und kostengünstig gegründet werden und es ist kein Mindestkapital notwendig. Aus diesen Gründen eignet sich das Einzelunternehmen besonders für die Gründung eines Kleinunternehmens, oder eignet sich für Unternehmer, die noch nicht sicher sind, ob das Geschäftsmodell funktioniert und einfach probieren möchten. Die Gründung eines Einzelunternehmens erfolgt immer von einer Einzelperson. Es kann immer nur eine Person beteiligt sein. Diese muss nicht zwingend in der Schweiz wohnen. Für allfällige Schulden der Gesellschaft haftet der Inhaber persönlich und mit seinem gesamten Vermögen.
Unter Unternehmensgründern ist das Einzelunternehmen nach wie vor eine beliebte Wahl. Es eignet sich besonders für Tätigkeiten, welche stark von der Gerschäftsinhaberin, des Geschäftsinhabers abhängig sind. So entscheiden sich bspw. Handwerker oder Ärztinnen oftmals für die Rechtsform des Einzelunternehmens. Losgelöst von der konkreten Tätigkeit bietet sich die Rechtsform des Einzelunternehmens für natürliche Personen an, die allein ein kaufmännisches Gewerbe führen wollen.
Vorteile Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist rasch gegründet und ermöglicht so eine unkomplizierte und formlose Aufnahme einer Geschäftstätigkeit. Anders als etwa bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der Aktiengesellschaft (AG) ist keine Einzahlung eines Mindestkapitals erforderlich. Dennoch sind gewisse Investitionen für die Gründung und die Aufrechterhaltung des Unternehmens zwangsläufig notwendig. Weiter sieht der Gesetzgeber für Einzelunternehmen vergleichsweise wenige Regulierungen vor. So besteht die Pflicht zur Eintragung des Einzelunternehmens im Handelsregister erst, wenn der Jahresumsatz CHF 100'000 erreicht. Die Gewinne des Einzelunternehmens unterliegen weiter nicht der Doppelbelastung und es untersteht bis zu einem Jahresumsatz von CHF 500'000 nicht den üblichen Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten. So muss bis zur Erreichung dieser Grenze lediglich Buch über die Einnahmen, Ausgaben sowie die Vermögenslage geführt werden (sog. Milchbüechlirechnung).
Nachteile Einzelunternehmen
Im Gegensatz zu Gesellschaftern einer GmbH oder Aktionären einer AG haften die Gründenden eines Einzelunternehmens mit ihrem gesamten Privatvermögen für Geschäftsschulden. Dies stellt auch den Hauptgrund dar, weshalb sich Gründerinnen und Gründer gegen die Rechtsform des Einzelunternehmens entscheiden und stattdessen etwa eine GmbH oder eine AG gründen. Gerade im Geschäftsverkehr kann die uneingeschränkte Haftung aber auch als vorteilhaft erweisen, da sie die Kreditwürdigkeit und das Vertrauen der Vertragspartner erhöht. Neben den finanziellen Lasten ist beim Betrieb eines Einzelunternehmens auch an die Gesamtverantwortung zu denken. So schätzen es manche Unternehmer, selbst die Verantwortung zu tragen. Andererseits bevorzugen es andere wiederum, wenn ihnen die Entscheidungskraft und der damit verbundene Druck nicht allein obliegt. Besonders unerfahrene Gründer profitieren oftmals von den Erfahrungen anderer Geschäftsführerinnen.
Die wichtigsten Fragen zum Einzelunternehmen
Muss ich mein Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen lassen?
Erst, wenn der Jahresumsatz CHF 100'000 erreicht.
Muss ich eine doppelte Buchhaltung führen?
Grundsätzlich ja – das Gesetz geht grundsätzlich von der Gleichbehandlung der Nachkommen des Erblassers aus. Wird einer der Erben besonders begünstigt, müssen die restlichen Personen der Erbengemeinschaft mit gleichwertigen Vermögensgegenständen bedacht werden.
Wieviel Mindestkapital muss ich für mein Einzelunternehmen stellen?
Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) ist kein Mindestkapital notwendig.