Arbeitszeugnis in der Schweiz

Dein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

... oder Zwischenzeugnis

Der Arbeitnehmer kann jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht. Ist der Arbeitnehmende weniger als sechs Monate angestellt, so hat er grundsätzlich nur Anspruch auf eine Arbeitsbestätigung. Die Arbeitsbestätigung gibt Auskunft über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses und macht keine Aussagen über Leistung und Verhalten.

Arbeitsrecht Schweiz: Zur Kündigung gehört ein Zeugnis

Grundsätzlich gilt: Ganz gleich, ob eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer erfolgt - ein Arbeitszeugnis wird spätestens zu diesem Zeitpunkt wichtig. Der zukünftige Arbeitgeber muss sich darauf verlassen können, dass der Inhalt des Zeugnisses wahr ist. Zum Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gehören deshalb wahrheitsgetreue und vollständige Angaben.

Inhalt & Formulierungen in der Praxis

Ein vollständiges Arbeitszeugnis beschreibt Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers. Die Formulierungen sollen die vollständigen individuellen Kompetenzen beschreiben. Die Aussagen sollen klar, neutral und eindeutig sein. Mehrdeutige Aussagen, sogenannte Codes, entsprechen nicht dem Grundsatz der Klarheit und gehören nicht in ein Arbeitszeugnis. Das Arbeitszeugnis wird ausgestellt, um die berufliche Entwicklung der Arbeitnehmerin zu unterstützen, die Sprache soll deshalb wohlwollend sein. Negativaussagen dürfen wohlwollend erwähnt werden, wenn sie während dem ganzen Arbeitsverhältnis einen grossen Stellenwert einnehmen.

Du willst wissen, ob deine Arbeitszeugnis codiert ist? Unsere Juristinnen und Anwältinnen von YLEX klären das für dich. Nimm jetzt Kontakt zu uns auf für deine persönliche Rechtsberatung — online, per Telefon oder direkt in einem unserer Stores.

Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis

Der Arbeitgeber will mir kein Abschlusszeugnis ausstellen. Was kann ich tun?

Ist der Arbeitgeber auch nach schriftlicher Aufforderung nicht gewillt, ein Arbeitszeugnis auszustellen, so muss du ein Gesuch um Schlichtung bei der zuständigen Behörde einreichen.

Kann ich mein Arbeitszeugnis korrigieren lassen?

Grundsätzlich ja. Entspricht ein Abschnitt oder eine Aussage nicht der Wahrheit, kannst du beim Arbeitgeber eine Berichtigung verlangen. Am besten macht man direkt einen Gegenvorschlag. Hier gehts zu unserer Vorlage.

Sind Krankheiten im Arbeitszeugnis zu erwähnen?

Gemäss Bundesgericht ist eine Krankheit des Arbeitnehmers zu erwähnen, wenn sie seine Eignung zur Erfüllung der bisherigen Aufgabe in Frage stelle und damit einen sachlichen Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bildet.

Jetzt Beratung anfordern