Finanzielle Vorsorge im Konkubinat

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, die Leistungen der Vorsorge vorsehen, wenn ein Konkubinatspartner verstirbt. Hier erfährst du, welche Massnahmen du in die Wege leiten kannst, um dich und deinen Konkubinatspartner trotzdem bestmöglich für die Zukunft zu sichern.

Testament/Erbvertrag

Nur wenn ein Testament (oder ein Erbvertrag) vorhanden ist, in welchem ein Konkubinatspartner begünstigt wird, kann dieser erben. Konkubinatspartner besitzen von Gesetzes wegen keine Erbenstellung. Mit der Revision des Erbrechts 2023 müssen lediglich noch die Pflichtteile der Kinder gewahrt werden. Die frei verfügbare Quote kann dem Konkubinatspartner zugewiesen werden.

Die Ausgestaltung der Erbschaftssteuer ist kantonal unterschiedlich. Grundsätzlich sind Konkubinatspartner keine Verwandte und können daher nicht vom reduzierten Steuersatz profitieren.

Eine Begünstigung des Konkubinatspartners kann auch mit einer Todesfallversicherung (bspw. Risikoversicherung mit Sofortauszahlung) verbunden werden.

Vorsorgeauftrag/Patientenverfügung

Im Falle der eigenen Urteilsunfähigkeit ist das Bedürfnis stets hoch, durch eigene Vorkehrungen zu entscheiden, wer sich um die Angelegenheiten kümmern soll, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Die Rechtsinstitute dazu sind entweder der Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB) oder die Patientenverfügung (Art. 370 ff. ZGB). Im Rahmen des Vorsorgeauftrages können ferner Elemente einer Patientenverfügung beigefügt werden.

Im Rahmen des Vorsorgeauftrages werden die Vermögenssorge, die Personensorge und die Rechtsvertretung im Falle der Urteilsunfähigkeit angeordnet. Ein Vorsorgeauftrag entfaltet erst bei Verlust der Urteilsfähigkeit Wirksamkeit. Inhaltlich können Anweisungen festgehalten werden betreffend die Präzisierung der Erfüllung der Aufgaben oder durch den Ausschluss von Aufgaben. Werden nicht sämtliche Bereiche umfasst, bleibt Raum für die gesetzliche Vertretung (oder allenfalls eine Beistandschaft). Ein Vorsorgeauftrag kann vor der Urteilsunfähigkeit jederzeit widerrufen werden, nicht jedoch nach Eintritt der Urteilsunfähigkeit. Die zuständige Erwachsenenschutzbehörde kann von Amtes wegen oder auf Antrag einer nahestehenden Person eingreifen, sofern die Interessen der Auftraggeberin nicht mehr gewahrt sein sollten.

Das Selbstbestimmungsrecht kann auch durch eine Patientenverfügung erweitert werden. In einer Patientenverfügung kann eine Person bestimmen, wie sie behandelt werden will und welche medizinischen Massnahmen angeordnet werden dürfen. Die medizinischen Massnahmen können verschiedene ärztliche Behandlungen umfassen (insbesondere Beschreibung von Therapiezielen, Transplantation, Spende, Obduktion, organisatorische Anweisungen).

Transmortale Vollmacht

Grundsätzlich erlöscht eine Vollmacht bei Tod. In einem solchen Fall empfehlen wir die allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank zu konsultieren (Regelung der Beziehung).

Begünstigungsordnung im Rahmen der Säule 3a/BVG zugunsten Lebenspartner

Konkubinatspartner haben keinen Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente der AHV oder der Unfallversicherung.

Bei der Pensionskasse (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule) ist eine Begünstigung des Konkubinatspartners möglich. Im Gesetz ist geregelt, dass das Guthaben dem Konkubinatspartner zusteht, wenn dieser entweder für den Lebensunterhalt massgeblich aufkommt oder gemeinsame Kinder betreut. Die Lebensgemeinschaft muss seit mindestens fünf Jahren bestehen. Vorausschauend ist es wichtig, den Partner in der dritten Säule (z.B. einer Lebensversicherung) explizit zu begünstigen.

Im Rahmen unserer Konkubinatspackages arbeiten wir ein umfassendes Paket aus, welches eure Beziehung rechtlich regelt.

 

Mehr zum Angebot Konkubinat