Nebenkosten
Vereinbarung im Vertrag
Nebenkosten sind Kosten, die mit dem Gebrauch der Mietwohnung zusammenhängen, wie Heiz- und Warmwasserkosten. Dazu gehören auch Kosten für den Hauswart, Schneeräumung, Gartenpflege, Gebühren für Kehricht, Wasser und Abwasser, Allgemeinstrom in Treppenhaus und Waschküche, sowie Fernsehgebühren. Nebenkosten sind zudem nur geschuldet, wenn diese explizit im Mietvertrag vereinbart werden.
Nicht zulässig wäre eine Position wie «übrige Betriebskosten». Schliesslich müssen die Nebenkosten nach einem klar nachvollziehbaren Verteilschlüssel auf alle Parteien im Haus verteilt werden. Neue Nebenkosten müssen mit dem amtlichen Formular eingeführt werden.
Pauschal oder Akonto?
Der Vermieter kann die Heiz- und Nebenkosten akonto oder pauschal verrechnen. Bei der Akontoabrechnung bezahlt der Mieter jeden Monat einen Betrag im Voraus und erhält vom Vermieter eine detaillierte Jahresabrechnung. Achten Sie als Mieter darauf, dass der Akontobetrag die anfallenden Kosten deckt, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Am besten fragen Sie vor der Vertragsunterzeichnung beim Vermieter nach, wie hoch die Kosten der letzten drei Jahre waren.
Bei der Pauschalabrechnung bezahlt der Mieter einen Pauschalbetrag und erhält keine Jahresabrechnung. Fragen Sie beim Vermieter, wie hoch die Durchschnittskosten der letzten drei Jahre effektiv waren, um zu verhindern, dass Sie zu viel bezahlen. Nachzahlungen sind bei diesem System nicht geschuldet.
Abrechnung prüfen
Sofern die Abrechnung der Nebenkosten unklar ist, hat der Mieter das Recht eine detaillierte Abrechnung mit Angaben zu den einzelnen Buchungen zu verlangen. Darin muss auch ersichtlich sein, nach welchem Schlüssel die Nebenkosten auf die einzelnen Wohnungen verteilt wurden. Als Mieter steht Ihnen das Recht zu, die Belege für die einzelnen Kosten bei der Verwaltung einzusehen. Sie können auch Kopien der Belege verlangen, müssen diese jedoch selbst bezahlen. Eine Frist um die Nebenkosten zu überprüfen gibt es nicht. Es empfiehlt sich jedoch so rasch wie möglich das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Nebenkosten verjähren nach fünf Jahren seit der letzten Rechnungsperiode.