Steuerabzüge

Wichtigste Steuerabzüge

Berufsauslagen

Unter Berufsauslagen versteht man Kosten, die notwendigerweise anfallen, damit ein Lohneinkommen erzielt werden kann. Die wichtigsten sind:

  • Reisekosten zwischen Wohn- und Arbeitsort,
  • Mehrkosten für auswärtige Verpflegung,
  • Weiterbildung

 

Geschäftsfahrzeug

Die Fahrtkosten sind seit dem Steuerjahr 2016 bei der Bundessteuer und in vielen Kantonen betraglich limitiert. Arbeitnehmer, die einen Geschäftswagen zur Verfügung gestellt erhalten, müssen in der Regel einen Privatanteil mit ihrem Lohn versteuern. Er beträgt pro Monat 0,8 Prozent des Kaufpreises des Autos. Nur wenn der Angestellte einen beträchtlichen Teil der Kosten selber übernimmt, kann man auf eine Aufrechnung verzichten. Wer dem Arbeitgeber nicht mindestens 70 Rappen pro Kilometer für die Benutzung zahlen muss, kann in der Steuererklärung keine Fahrtkosten abziehen.

Ab dem Steuerjahr 2016 beträgt der Fahrtkostenabzug bei der Bundessteuer noch maximal CHF 3'000. Den Kantonen ist es freigestellt, ob sie eine Begrenzung einführen wollen und wie hoch diese sein soll. In der Tat unterscheiden sich die kantonalen Regelungen sehr. Je nach Kanton muss man deshalb zusätzlich einen Betrag aufrechnen, falls man einen Geschäftswagen fährt.

 

Auswärtige Verpflegung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Mehrkosten, die bei auswärtiger Verpflegung sowie bei Nacht- und Schichtarbeit entstehen, in der Steuererklärung abziehen. Abzugsfähig sind die Mehrkosten, die aus beruflichen Gründen gegenüber der Verpflegung am Wohndomizil entstehen. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort gross oder die Essenspause kurz ist. Der Abzug erfolgt in Form einer Pauschale pro auswärts eingenommener Mahlzeit resp. eines jährlichen Maximalabzugs. Verbilligt der Arbeitgeber die Verpflegung für die Mitarbeiter, ist der halbe Abzug möglich.

 

Weiterbildung

Seit dem Steuerjahr 2016 ist ein neuer Steuerabzug für die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung möglich. Er gilt für selbst getragene Kosten für alle Bildungsmassnahmen im Zusammenhang mit der eigenen Berufstätigkeit, ausser für die berufliche Erstausbildung. Man muss mit dem erlernten Wissen seinen Lebensunterhalt bestreiten können und wollen. Das heisst, dass die Kosten für Kurse im Hobbybereich nicht abzugsfähig sind.

 

Versicherungsprämien

Krankenkassenprämien, wie auch Auslagen für die Unfall-, Lebens- und Rentenversicherung sind steuerlich abzugsfähig. Allerdings gibt es Höchstgrenzen. Bei der direkten Bundessteuer liegt diese zum Beispiel bei 1’700 Franken für Versicherungsprämien, bei Verheirateten und bei eingetragenen Partnerschaften bei 3’500 Franken.

 

Vorsorge

In die Säule 3a einbezahlte Gelder mindern ebenfalls die Steuerlast. Für die Steuerperiode des Jahres 2021 und 2022 beträgt der maximale Abzug für Angestellte CHF 6'883.
 

Kreditzinsen

Steuersenkend wirken auch Zinsen von Hypotheken und Privatkrediten, nicht aber Leasingkosten und Rückzahlungen (Amortisationen).

Häufige Fragen zum Steuerrecht

Kann ich die Umschulung von den Steuern abziehen?

Ja, bis zu einem Betrag von CHF 12’000.

Kann ich die Kosten von der Kindertagesstätte abziehen?

Die Kosten für die Kinderkrippe können unter gewissen Voraussetzungen als Abzug für fremdbetreute Kinder geltend gemacht werden. Die Höhe des Abzuges ist begrenzt.

Können die Kosten für die Benützung eines privaten Arbeitszimmers (zu Hause) abgezogen werden?

Ein Arbeitszimmerabzug kann nur dann gewährt werden, wenn regelmässig ein wesentlicher Teil der beruflichen Arbeit zu Hause erledigt werden muss, weil der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt und der Steuerpflichtige in seiner Privatwohnung über einen besonderen Raum verfügt, der zur Hauptsache beruflichen und nicht privaten Zwecken dient.

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